0305-23 PFALZ-ZWEIBRÜCKEN, Wolfgang von. Kirchenordnung Wie es inn Des Durchleuchtigen [ ...] Herren Wolffgangs Pfaltzgraven Bey Rhein [...] Fürstenthumben und Landen biß anhero mit der Christlichen Lehr, raichung der Heiligen Sacramenten [...] gehalten worden. Erstlich zu Zwaypruckh [...] publicirt. Jetzund aber Durch die Herrn Philipps Ludwigs und Herrn Johansen gebrüder beide Pfalzgraven bey Rhein [...] widerumb [...] inn Druck gegeben. [und:] Kirchengesanng. Teutsch und Lateinisch. Davon in Newburgischer und Zweybruckischer gleichförmiger Kirchenordnung meldung geschicht. Welche [...] also in allen Kirchen und Schulen, nach gelegenheit zu irer zeit ordenlich gesungen und gebracuht werden sollen. VD16 P 2276 (Kirchenordnung); VD16 K 934 (Kirchengesanng); BM STC 519; NDB, VI, 300-303 (Gerlatz) - Vierte Ausgabe der erstmals 1543 (dort noch ohne den Kirchengesanng-Teil) erschienen Kirchenordnung, die durch den Pfalzgrafen von Pfalz-Zweibrücken, zunächst Ottheinrich (1502-1559) dann Wolfgang (1526-1569) initiiert wurde. Der zweite Teil dieser eindrucksvollen protestantischen Kirchenordnung wird durch die Liedtexte und Noten ausgezeichnet. Es handelt sich um eines der frühesten Kirchengesangsbücher des pfälzisch-süddeutschen Raumes. Zu Beginn werden vielfach Kirchenlieder in deutsche Sprache angeführt, so etwa "Der Lobgesang Zachariae", "Kyrie Paschale", "Der Chrtistlich Glaub", "Das teutsche Sanctus" oder "Das Vatter unser", der lateinische Liedtext wurde primär zur Übung für Schüler beibehalten (siehe Arend/Dörner, Ordnungen für die Kirche - Wirkungen auf die Welt. Evangelische Kirchenordnungen des 16. Jahrhunderts, 2015, S. 86-88). Der Druck stammt von Dietrich Gerlatz (auch Gerlach, gest. 1575), der 1565 in Nürnberg das Bürgerrecht erwarb und die Offizin von Johann von Berg übernahm. Neben Reisehandbüchern und juristischer Litertaur war ein Spezialgebiett der Offizin der Notendruck, "wo ihre Erzeugnisse zu überragender Bedeutung gelangten" (NDB). Der Wappenholzschnitt stammt von Virgil Solis (1514-1562). | ||