0364-21 Musterung. Kundmachung. Der Magistrat der k. k. Reichshaupt- und Residenzstadt Wien befiehlt im Mai 1915 die in den Jahren 1878 bis 1890, sowie in den Jahren 1892-1894 geborenen Landsturmpflichtigen zur Musterung. "Wer die Meldung unterläßt oder sich nicht rechtzeitig anmeldet, wird nach den bestehenden Gesetzen strenge bestraft." | |