1537-18 1848 - Kundmachung. Zur Ausübung ihres Wahlrechts wollen sich die Herren Wähler in nachstehender Weise einfinden. In der Stadt. In den Vorstädten. Vom Gemeinde-Ausschusse der Stadt Wien am 18. September 1848. Otruba 2110 - Kundmachung des Gemeindeausschußes bezüglich der Wahlordnung für den neuen Wiener Gemeinderat. | |||