1575-25

CARPZOV, Benedikt (d. J).

Responsa juris electoralia in Archiprincipis Electoris Saxon. supremo, quod vocant, appellationum judicio illustrissimo, et scabinatu Lipsienis [...].
[2. Auflage]. Leipzig, Timotheus Ritsch 1658. 4°. Schmutztitel, Titel in Rot und Schwarz, 16 Bll., 1567 S., 70 Bll. Pgmt.-Bd. d. Zeit mit handschriftl. Rückentitel u.4 intakten Schließbändern. Deckel mit goldgeprägtem Monogramm u. Jahreszahl "1660". Umlaufender Blauschnitt. Einband etwas fleckig, Spiegel mit zeitg. Besitzvermerk, Exlibris d. 19. Jahrhunderts, Titel mit zeitg. Namenszug. Gebräunt, wenige Zettel mit Notizen in italienischer Sprache beiliegend.

Zweite Auflage des erstmals 1642 erschienenen Werkes von dem deutschen Strafrechtswissenschafter und Befürworter der Hexenverfolgung Benedikt Carpzov (1595-1666). Carpzov war Angehöriger der aus Spanien stammenden Familie Carpezana, die zahlreiche prominente Juristen und Theologen hervorgebracht hatte. Laut Ph. Andr. Oldenburger soll B. Carpzov über 20.000 Todesurteile, insbesondere in Hexenprozessen veranlaßt haben. Nach Carpzov war Schädigung durch Zauberei gar nicht einmal erforderlich, selbst Heilzauber war aufgrund des unterstellten Teufelsbundes todeswürdig. Die Luftfahrt der Hexen zum Blocksberg, der Teufelspakt und die Teufelsbuhlschaft waren für den sächsischen Kriminalisten bewiesene 'grande delicta' woran kein vernünftiger Mensch mehr zweifeln könne. Nach diesem großen Rechtswissenschafter war es schon strafbar, daran nicht zu glauben, denn das war Ketzerei. Carpzov stand im 17. Jahrhundert auch synonym für eine abermalige Verschärfung des Hexenprozesses (gegen die einige wenige deutsche Juristen wie Justus Oldenkop den Mut hatten aufzutreten).


EUR 350.00