1642-22

[WOHLLEBEN, Stephan von].

Grundsätze der Verfassung des Dienstes und des übrigen Verhaltens der Wiener Bürger-Miliz.
Wien, Anton Pichler 1806. kl.-8°. 64 S. Pbd. d. Zt. In gutem Zustand.

Slg. Mayer 2081, 2086; Gugitz 2054 - Die militärische Tradition der Bürgergarde (Bürgermiliz) reicht bis in das Mittelalter (Stadtguardia) und die Türkenbelagerungen zurück. 1806 wurde von Bürgermeister Stephan Wohlleben eine 1803 entworfene und vom Kaiser geändert genehmigte Grundverfassung erlassen. Die Bürgermiliz gliederte sich in sieben Abteilungen: Artillerie-Bombardier-Corps; 1. Bürgerregiment; 2. Bürgerregiment [Stadt-Miliz]; Bürger-Grenadier-Division; Scharfschützen-Corps; Cavallerie-Corps; Corps der Akademie der bildenden Künste. (Antiqu. Meindl u. Sulzmann)


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