1813-20

KELLER, Adam.

De jure Succedendi ab intestato. Das ist, Von Erbfalls Recht. Tractatus brevis et succinctus.
[Basel]/ Francofurti [Frankfurt], König/Emmelius 1618. gr.-8°. 8 (von 10) Bll. , 354 (von 368) S. Mit Holzschnitt-Titelvign. u. 3 (davon eine lose) gefalt., typograph. Tab. Pgmt. d. Zeit mit hs. Rückentit., 3 (v. 4) Schließbänder. Fleckig, innen im Satz teils stärker gebräunt u. mit Tintenflecken bzw. vereinzelt mit späterem Namenszug. Flieg. Vorsatzbl. mit altem Namenszug, Spiegel mit Exlibris.

VD17 1:015607T; NDB IV, 482 (Emmel) - Seltenes juristisches Werk mit exemplarischen Fallbeispielen zum Thema Erbschaftsrecht. Der Verfasser Adam Keller (Adamus Kellerus) war laut VD17 zwischen 1607-1618 publizistisch tätig. Das vorliegende Werk erschien bei Egenolff Emmel (gest. 1627) in Frankfurt/Main. Emmel kam um 1602 nach Frankfurt und erhielt 1613 vom Stadtrat die Zulassung als Buchdrucker. Zwei Jahre später gab er als erster in Frankfurt eine periodische Wochenzeitung heraus. Das VD17 nennt irrig 2 gefaltete Blätter (Tabellen) tatsächlich enthalten sind aber drei typographische Tabellen, die genealogische Erbschaftsfolgen zeigen: "Sipschafft von Vattermag herrührend", "Exemplum de genealogica archiducum Austriae" und "Die Person von welcher Sipschafft gefragt wird". Die Holzschnitt-Titelvignette zeigt einen in der Schreibstube sitzenden Gelehrten, vor ihm erscheint der Tod mit gespanntem Pfeil und Bogen. Um die vier Seiten ist der Spruch zu lesen: "Laß zuvor Sterben/Alsdann magst erben.". Es fehlen 2 Bll. mit dem Kapitel-Verzeichnis, weiters die letztenSs. 355-368 und 14 Bll. (Index).


EUR 450.00