1960-12

CARPZOV, Benedikt.

Benedicti Carpzovii, JC. Consiliarii Electoralis Saxonici, Practiae Novae Imperialis Saxonicae Rerum Criminalium...
Editio Undecima, A Multis Mendis, Quibus Priores Editiones Scatebant, Vindicata ..., 3 Bde in 1 geb. Lpz., Fridrich Gleditschius 1723. 2°. 5 Bll., 298; (8) 371; (8) 356 S., 46 Bll. Pgmt. d. Zt.

Das berühmteste der Werke Carpzovs, 1635 erstmals in Wittenberg erschienen. - Benedict Carpzov (der Jüngere) 1595-1666, Jurist, Angehöriger der aus Spanien stammenden Familie Carpezana, die zahlreiche prominente Juristen und Theologen hervorgebracht hatte, verfasste das vorl. Werk als er das Richteramt am Leipziger Schöppenstuhl bekleidete. Es fand nicht nur in Sachsen, sondern auch außerhalb bei den Gerichten (für mehr als 100 Jahre) 'ein fast gesetzmäßiges Ansehen' (ADB IV, 14). Es stellt das materielle Strafrecht und das Strafprozessrecht vom Anfang des 17. Jahrhunderts dar und veränderte das deutsche Strafrecht. Laut Ph. Andr. Oldenburger soll B. Carpzov über 20.000 Todesurteile, insbesondere in Hexenprozessen veranlaßt haben. Nach Carpzov war Schädigung durch Zauberei gar nicht einmal erforderlich, selbst Heilzauber war aufgrund des unterstellten Teufelsbundes todeswürdig. Die Luftfahrt der Hexen zum Blocksberg, der Teufelspakt und die Teufelsbuhlschaft waren für den sächsischen Kriminalisten bewiesene 'grande delicta' woran kein vernünftiger Mensch mehr zweifeln könne. Nach diesem großen Rechtswissenschafter war es schon strafbar, daran nicht zu glauben, denn das war Ketzerei. Carpzov stand im 17. Jahrhundert auch synonym für eine abermalige Verschärfung des Hexenprozesses (gegen die einige wenige deutsche Juristen wie Justus Oldenkop den Mut hatten aufzutreten).


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