1976-19 DOLLINER, Thomas. Das Recht geistlicher Personen, in so fern sie nur überhaupt als solche, ohne eigentlicher Beziehung auf Kirchenämter und Pfründen, betrachtet werden; nach den in Oesterreich geltenden Rechtsquellen dargestellt. ÖBL I, 193; Seemann 530 - Thomas Dolliner (1760-1839), Rechtswissenschaftler und Historiker. Die EA erschien 1813. | |||