2356-21

1848 -

Kundmachung : Zur Bildung des Centralwahl-Comités. Ankündigung an der Erstellung von Listen von Wahl-Candidaten zu arbeiten. Weitere Bewerber werden eingeladen, sich in die Listen einzutragen. Das Central-Comité für die Wahlen zur Deutschen National-Versammlung. Wien, Ghelen 1848.
Wien, Ghelen 1848. 43 x 57 cm. Gefalt. Einseitig bedruckter Anschlag.

Otruba, Materialien Nr. 16, 1248 - Beilage: Zur Erleichterung bei den Wahlen der Urwahl-Bezirke Leopoldstadt und Jägerzeile. [Eine Vorlegung - kein Vorschlag! - einer Namensliste der Kandidaten durch das Centralwahl-Comité, um sich auf den Wahltag vorbereiten zu können]. Wien, Klopf und Eurich 1848. 62 x 50 cm. Einseitig bedruckter Anschlag. Nicht in: Flugschriften 1848 UniversitätsbibliothekUB. Die Wahl zur Frankfurter Nationalversammlung im April und Mai 1848 war die erste deutschlandweite Wahl. Gewählt wurde sie, vom Bundestag des Deutschen Bundes in einem neuen Bundeswahlgesetz beschlossen, nach dem annähernd allgemeinen und gleichen Männerwahlrecht. Auch die Frankfurter Reichsverfassung sah ein solches Wahlgesetz vor, das für damalige Verhältnisse ungewöhnlich demokratisch war. Die Durchführung der Wahlen war die Aufgabe der Einzelstaaten. Ziel war es, dass die Abgeordneten am 1. Mai in Frankfurt zusammenkommen konnten, doch in Preußen zum Beispiel fand an diesem Tag erst die Wahl statt, in Österreich erst am 3. Mai.


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